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Adresse:
Industriestraße 5a
94491 Hengersberg

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Erbgemeinschaften.

Wie funktioniert der Verkauf des Erbanteils?

Sie kontaktieren uns, wir prüfen Ihren Fall kostenlos und machen Ihnen ein verbindliches Kaufangebot. Nach der Unterzeichnung des Notarvertrags erhalten Sie die vereinbarte Auszahlung – direkt. schnell. rechtssicher.

Brauche ich die Zustimmung der Miterben?

Nein. Der Verkauf Ihres Erbanteils ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt und erfordert keine Zustimmung der übrigen Erben. Sie können frei über Ihren Anteil verfügen und diesen jederzeit veräußern.

Wie schnell bekomme ich mein Geld?

In vielen Fällen innerhalb weniger Stunden bzw. Tage nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein
  • Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten des Nachlasses (insbesondere Immobilien)
  • Ihre Erbquote (wir helfen Ihnen bei der Berechnung)
  • ggf. Grundbuchauszug
  • Gültiges Ausweisdokument

Mehr Unterlagen sind im ersten Schritt nicht notwendig – wir vereinfachen den Prozess für Sie.